Arbeitskammer warnt vor Aushöhlung des Sonntagsschutzes

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer des Saarlandes lehnt den Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Öffnung sogenannter „personallos betriebener Kleinstsupermärkte“ an allen Tagen rund um die Uhr entschieden ab. Der Entwurf, der eine Änderung des Saarländischen Ladenöffnungsgesetzes vorsieht, würde mit einem neuen § 6a die 24/7-Öffnung solcher digitaler Minimärkte ermöglichen – auch an Sonn- und Feiertagen.

„Dieser Vorstoß der CDU ist ein klarer Angriff auf den verfassungsrechtlich geschützten Sonntag und gefährdet den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Automatisierung darf nicht dazu führen, dass gesellschaftliche Errungenschaften wie der arbeitsfreie Sonntag ausgehöhlt werden“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. „Zudem bietet die Ende September vom Arbeitsministerium veröffentlichte Auslegungshilfe zum Ladenöffnungsgesetz genug Rechtssicherheit für den Betrieb solcher Verkaufsstellen und genug Handlungssicherheit für die Kommunen.“ 

Scheinbar personalfrei 

Die CDU begründet ihren Entwurf mit der angeblichen Personalfreiheit solcher Minimärkte. Diese Annahme ist jedoch irreführend: Der Betrieb vollautomatischer Verkaufsstellen erfordert den Einsatz von Beschäftigten – für die Befüllung, Wartung, Reinigung, technische Überwachung und Sicherheit. „Von ‚personallos‘ kann keine Rede sein“, so Caspar.

Bedrohung für den ländlichen Einzelhandel

Solche Läden werden meist von großen Handelsketten betrieben, die durch ihre Marktmacht den Wettbewerb weiter verschärfen. Kleine, lokal verankerte Einzelhändler können mit den 24/7-Strukturen nicht mithalten. Dadurch droht eine weitere Verdrängung des inhabergeführten Handels.

Sonntagsschutz ist keine Formsache – sondern gesellschaftliches Gut

Der arbeitsfreie Sonntag ist im Grundgesetz geschützt. Er dient dem sozialen Leben, der Erholung und dem Zusammenhalt in Familien und Gemeinschaften. Bereits das Öffnen vollautomatischer Verkaufsstellen beeinträchtigt laut Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs den Charakter des Sonntags als Ruhetag. Der Schutz bezieht sich nicht nur auf die Vermeidung menschlicher Arbeit, sondern auf die Wahrung des Sonntags als kollektiven Ruhetag. „Wenn an jedem Ort im Saarland künftig auch sonntags Verkaufsaktivitäten stattfinden, schwächen wir schleichend das, was unsere Gesellschaft zusammenhält“, warnt Caspar. „Der Sonntag darf kein weiterer Tag des Konsums werden.“

Arbeitskammer fordert nachhaltige Lösungen für ländliche Nahversorgung

Die Arbeitskammer fordert stattdessen eine Stärkung des lokalen Einzelhandels durch gezielte Förderprogramme, kommunale Standortpolitik und Unterstützung regionaler Nahversorgungsinitiativen. „Der Rückzug des Einzelhandels im ländlichen Raum lässt sich nicht durch Automaten kompensieren“, erklärt Caspar. „Was wir brauchen, sind gute Arbeitsplätze, soziale Begegnungsräume und eine faire Wirtschaftspolitik – keine 24/7-Konsumzonen.“

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